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Bäcke Der Verband der westfälischen Bäckereien, der Bäckerinnungs-Verband Westfalen-Lippe, vergibt an die Bäckerei Eling die Lizenz zum Führen des Zeichens „westfalenbäcker“. Es handelt sich hierbei um das Identitätszeichen der handwerklich geführten Bäckereien in Westfalen-Lippe. Nur die Betriebe, welche die strengen fachlichen und qualitativen Vorgaben erfüllen, dürfen das Zeichen führen und sind damit für den Verbraucher als Meisterbetrieb erkennbar. Damit soll sich der Kunde darauf verlassen können, dass er Qualitätsware einkauft.
Betriebe, die dem „westfalenbäcker“ - Verbund angehören, müssen bestimmte Anforderungen für das Identitätszeichen erfüllen. Dazu gehören ü Der Betrieb muss ein Meisterbetrieb sein.
ü Der Betrieb muss in der Innung und die Innung Mitglied des
Bäckerinnungs-Verbandes Westfalen-
Lippe sein oder der Betrieb muss Direktmitglied beim Bäckerinnungs-Verband
Westfalen-Lippe
ü Der Betrieb muss sich
regelmäßig Qualitätsprüfungen des Bäckerinnungs-Verbandes Westfalen-
ü
Mindestens 90 % des in der Bäckerei angebotenen Sortiments
muss aus eigener Herstellung oder
ü
Alt-(Rest-)Brotläden dürfen das Siegel „westfalenbäcker“ nicht
führen, auch wenn der sonstige
ü
Die Vorschriften der Lebensmittelhygiene-Verordnungen müssen
erfüllt sein, das heißt, es muss auch
ü
Die Abgabe der Backwaren muss überwiegend in
Fachbedienung
erfolgen, das heißt, Die Einhaltung dieser Kriterien wird vom Bäckerinnungs-Verband Westfalen-Lippe überwacht. Erfüllt der Betrieb die Anforderungen nicht mehr, so kann das Zeichen entzogen werden.
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